Zwischenstaatlicher Austausch von Finanzinformationen
Seit 2017 tauschen rund 100 Staaten Informationen über Anlagekonten und Depots von Kontoinhabern aus, die ihren Wohnsitz im jeweils anderen Staat haben. Der Informationsaustausch erfolgt regelmäßig zum 30.9. eines Jahres. Gemeldet werden die Jahresschlussdaten des Vorjahres. Am 30.9.2021 erfolgt also die Mitteilung von Kontosalden zum 31.12.2020. Der Informationsaustausch ist im deutschen Steuerrecht im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.
Vorläufige Staatenliste 2021
Am automatischen Informationsaustausch 2021 nehmen alle EU-Staaten sowie Drittstaaten, die mit der Europäischen Union eine Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch oder mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen haben, teil. Das BMF veröffentlicht alljährlich eine vorläufige Staatenliste. Die in 2021 voraussichtlich teilnehmenden Staaten sind im BMF-Schreiben vom 11.2.2021 (IV B 6 - S 1315/19/10030:032) aufgelistet.
Türkei dabei
Auf der vorläufigen Staatenliste 2021 finden sich 109 Staaten, unter anderem auch die Türkei. Die jeweils aktuelle Fassung steht auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter www.bzst.bund.de zum Abruf bereit.
Stand: 29. März 2021
Erscheinungsdatum:
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